Leserfrage: Wohnumfeldverbesserung nur einmal möglich?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen - wie oft kann man sie beantragen?
Stand: 28.06.2022
Leserin Sonja K. fragt: "Meine Krankenkasse hat meinen Antrag für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt. Die Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon, das Geld ist nur ein einziges mal abrufbar. Stimmt das wirklich?"
Die kurze Antwort: Nein, das stimmt nicht! -
Warum das so ist und welche Rechte Sie haben, lesen Sie im folgenden Text.
Was sind Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Dieser Artikel bezieht sich auf "Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" nach § 40 Abs. 4 SGB XI. Das Sozialgesetzbuch hat damit eine Möglichkeit geschaffen, bauliche Maßnahmen zu finanzieren. Das Ziel ist dabei dem Pflegebedürftigen es zu ermöglichen, länger in der eigenen Häuslichkeit selbständig leben zu können.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, zahlen Pflegekassen bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme.
Was ist eine Maßnahme?
Das "Wohnumfeld" ist die Wohnung bzw. der Haushalt der pflegebedürftigen Person. Förderfähig sind also alle Maßnahmen, mit denen die konkrete Wohnumgebung an die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen individuell angepasst wird. Da das Wohnumfeld sich bei jedem Menschen anders gestaltet und sich je nach Art der Pflegebedürftigkeit auch anders auswirkt, können deshalb förderfähige Maßnahmen sehr verschieden aussehen.
Die Liste möglicher Maßnahmen ist deshalb eher als Beispiel zu sehen - im konkreten Fall sind die Möglichkeiten sicher noch größer.
- So kann man beispielsweise die Möglichkeit nutzen um Türen zu verbreitern, damit Sie mit Rollstuhl oder Rollator passierbar werden,
- Handläufe und Griffe an Wänden anbringen lassen, um die Sturzgefahr zu reduzieren,
- Rampen, Aufzüge oder Treppenlifte installieren lassen
- In der Küche kommen behindertengerechte Umbauten wie
- Höhenveränderung der Arbeitsplatte und Elektrogeräte
- Elektrisch betriebene Absenkung von oberen Küchenschränken
- Im Badezimmer könnte man beispielsweise
- Die Badewanne durch eine ebenerdige Dusche ersetzen,
- Armaturen des Waschbeckens rollstuhlgerecht umbauen,
Wie die Beispiele zeigen: Viele Maßnahmen können geeignet sein, länger im eigenen Zuhause leben zu können. Es lohnt sich deshalb, sich darüber anhand der eigenen Situation Gedanken zu machen, welche Themen in der akuten Situation zunächst angegangen werden, denn: die Förderung greift für jede Maßnahme - was vielleicht erst in Zukunft sinnvoll wird, könnte man auch später als neue Maßnahme beantragen.
Neben den Materialkosten werden auch Lohnkosten, Kosten für Bauanträge und Gebühren für den Zuschuss berücksichtigt.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Die Maßnahmen können nur von Personen mit einem vorhandenen Pflegegrad (1-5) und für den eigenen Haushalt beantragt werden. Menschen in Pflegeeinrichtungen oder Pflegende Angehörige, die sich stundenweise in der eigenen Häuslichkeit um den Pflegebedürftigen erfüllen die Voraussetzungen nicht.
Außerdem sollte beachtet werden, dass Mieter mögliche Folgen ihrer Umbaumaßnahmen vorab selbst mit dem Eigentümer klären sollte.
Wie oft kann man Maßnahmen beantragen?
Maßnahmen können immer dann beantragt werden, wenn sich die Pflegesituation verändert hat. Ein Nachweis darüber kann über die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit erfolgen - also bei Veränderung des Pflegegrades. Doch auch, wenn sich der Pflegegrad nicht verändert hat, kann durch eine ärztliche oder pflegerische Stellungnahme eine Maßnahme beantragt werden.
Die pauschale Ablehnung der Sachbearbeiterin von Fragestellerin Frau K. ist deshalb in jedem Fall nicht richtig: Ohne die individuelle Pflegesituation zu berücksichtigen, kann über eine Wohnumfeld verbessernde Maßnahme nicht entscheiden werden.
Wie sieht es bei Reparaturen aus?
Für Reparaturen kommt die Pflegekasse auf, solange das Budget der entsprechenden Maßnahme noch nicht ausgeschöpft ist. Ist beispielsweise bei einer Rampe die für 3.500 Euro angeschafft wurde, eine Reparatur fällig, kann die Pflegekasse weitere 500 Euro als Zuschuss leisten.
Wie ist der Ablauf?
Zunächst muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden, bei dem bereits ein Kostenvoranschlag für die geplante Maßnahme beigelegt wird. Hilfreich sind darüber hinaus Stellungnahmen, die ebenfalls beigelegt werden: Eine Befürwortung der Maßnahme durch einen versorgenden Pflegedienst ist häufig besonders hilfreich. Aber auch ärztliche Stellungnahmen zur Veränderung des Pflegestatus können den Bescheid positiv beeinflussen.
Wichtig: Erst
nach erfolgreicher Genehmigung kann der Dienstleister mit der Durchführung der Maßnahme beauftragt werden.
Für die Genehmigung hat die Pflegekasse gesetzliche Fristen einzuhalten - so kann die Baumaßnahme in der Regel zeitnah umgesetzt werden - beziehungsweise warten Sie aktuell in der Regel eher auf den Handwerker, als auf die Kasse.. :-)
Seit dem 1. Januar 2021 beträgt die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf bauliche Anpassungsmaßnahmen in der Wohnung drei Wochen. Die Frist verlängert sich auf fünf Wochen, wenn für die Leistungsentscheidung ein medizinisches Gutachten notwendig ist. Kann die Pflegekasse die Frist nicht einhalten, teilt sie dies der antragstellenden Person unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Unterbleibt diese Mitteilung, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.




